From uff@NETBASE.T0.OR.ATTue Sep 17 03:01:33 1996 Date: Tue, 17 Sep 1996 01:15:34 +0200 From: uff Reply to: FEMALE-L To: Multiple recipients of list FEMALE-L Subject: TAUSCHE HAUSARBEIT GEGEN MACHT !!!!Frauenvolxbegehren [The following text is in the "iso-8859-1" character set] [Your display is set for the "US-ASCII" character set] [Some characters may be displayed incorrectly] TAUSCHE HAUSARBEIT GEGEN MACHT !!!! Das oesterreichische Frauenvolxbegehren ab 8.März 1997 UFF! - UnabhaengigesFrauenForum Liebe Frauen, hier die zusammengefassten Materialien - status quo und Forderungen - die wir im letzten halben Jahr gesammmelt und erarbeitet haben. Auf dieser Basis wird zur Zeit der endgueltige (kuerzere) Text, der ab 8. Maerz zur Unterschrift in den Gemeindeaemtern aufliegen wird, erstellt. * BERUF Das Recht auf bezahlte Arbeit ist ein Menschenrecht. Demokratie ist auch Geschlechterdemokratie. Frauen verdienen um ein Drittel weniger als Maenner und machen selten oder gar nicht Karriere. Aber Frauen sind wie Maenner darauf angewiesen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Frauen werden jedoch zunehmend aus dem Arbeitsmarkt oder in Teilzeitarbeitsplaetze gedraengt. Wir fordern: · die strikte Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes · 50% Frauenanteil in allen privaten und oeffentlichen Institutionen und Unternehmen auf allen hierarchischen Ebenen · Wirtschaftsfoerderung für private Unternehmen nur bei Erreichung der Gleichbehandlungsquote von 50% · das Karenzgeld darf nicht zum Verlust von wohlerworbenen Anspruechen aus der Arbeitslosenversicherung fuehren. · Notstandshilfe muß ohne Anrechnung des Einkommens des Lebenspartners ausgezahlt werden. Teilzeitarbeit heißt wenig Einkommen, wenig Pension, keine verantwortungsvollen Taetigkeiten, keine Aufstiegschancen, der Zwang, in kurzer Zeit volle konzentrierte Leistung zu erbringen, keine Entlastung bei Haushalt und Kindern, „weil die Frau ja nur ein paar Stunden am Tag arbeitet“. Flexibilisierung in der derzeitigen Form bedeutet: ArbeiterInnen haben auf Abruf zur Verfuegung zu stehen. Heimarbeit ist arbeits- und sozialrechtlich schlecht abgesichert. Wir fordern: · fuer die ArbeitnehmerIn die freie Wahlmoeglichkeit der Arbeitszeiteinteilung · Schluß mit der Flexibilisierung in Form der Arbeit auf Abruf · familienfreundliche Arbeitszeitformen · Teilzeitbeschaeftigte müssen innerbetrieblich bei Besetzung von Vollzeitarbeitsplaetzen vorrangig behandelt werden · genaue arbeits- und sozialrechtliche Regelung für Heimarbeit Die unterschiedliche Berufssituation wird sich solange nicht veraendern, als es kaum geschlechtsspezifische Studien und Statistiken gibt. Frauen koennen sich weder als diskriminierte Mehrheit erkennen, noch koennen Maenner die Problematik begreifen, wenn das Beweismaterial nicht erhoben wird. Vereinzelt vorhandene Daten zeigen die Benachteiligung von Frauen deutlich auf. Am Beispiel der MedizinerInnen: StudentInnen : 50% Frauen, 50% Maenner Allgemeinmedizin: 34% Frauen, 66% Maenner Fachmedizin: 25% Frauen, 75% Maenner PrimaraerztInnen: 8% Frauen, 92% Maenner Wir fordern: · flaechendeckende Untersuchungen und Statistiken zur Arbeitssituation der Frauen sowie deren regelmaessige Veroeffentlichung · 50% der einschlaegigen Foerdergelder zur Schaffung von Arbeitsplaetzen für Frauen · verstaerkt Umschulungen und Wiedereinstiegshilfen für Frauen Die Berufschancen von Frauen werden solange beeintraechtigt sein, als Frauen allein verantwortlich gemacht werden für Kinderbetreuung, Pflegearbeit und Haushalt. Wir fordern, daß die partnerschaftliche Teilung von Haus- und Pflegearbeiten im Familienrecht verankert wird. Wir fordern, daß Gleichbehandlungsmaßnahmen zur Erzielung der tatsaechlichen Gleichberechtigung von Frauen im Familienrecht verankert wird. Wir fordern, daß Gleichbehandlungs- und Frauenfoerderungsmaßnahmen zur Erzielung der tatsaechlichen Gleichberechtigung von Frauen in der Verfassung verankert werden. * KINDER Derzeit sind Kinderbetreuungseinrichtungen Landessache. Daraus ergeben sich betraechtliche regionale Ungerechtigkeiten in Angebot und Art der Kinderbetreuung. Viele Frauen sind dadurch an Heim und Herd gefesselt und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Wir fordern: · Kinderbetreuung muss in die Kompetenz des Bundes uebergehen. · Der Bund hat für ein flaechendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen zu sorgen. · Alle zwei Jahre sind die Kinderbetreuungserfordernisse bei Muettern und Vaetern oesterreichweit zu erheben, zu veroeffentlichen und entsprechend anzupassen. · Das Angebot an Betreuungseinrichtungen muß dem Bedarf entsprechen. · Die Oeffnungszeiten der Krippen, Kindergaerten und Schulen muessen kindgerecht sein und den Erfordernissen berufstaetiger Eltern entsprechen. Das heißt: Ganztagskindergaerten und Ganztagsschulen im gesamten Bundesgebiet! · Kinderbetreuungseinrichtungen muessen auch in den Ferienzeiten zur Verfuegung stehen. · Der Bund hat für eine hohe Qualitaet der Betreuungseinrichtungen zu garantieren. Insbesondere muessen die Einrichtungen fuer Kinder unter 3 Jahren und die Nachmittagsfoerderung von Schulkindern verbessert werden. · Qualifizierte Ausbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Absicherung von Tagesmuettern muß gewaehrleistet werden. Karenz ist kein Urlaub, Kindererziehen kein Honiglecken, Sorgepflicht keine Ferienreise. AlleinerziehererIn zu sein ist nicht immer gewollt. Wir fordern: · KarenzgeldbezieherInnen muessen zumindest in der Hoehe der Geringfuegigkeitsgrenze (3.600,-) dazuverdienen duerfen. · den erhoehten Karenzgeldbezug für Alleinerzieherinnen ohne Nennung des Vaters · Karenzgeldbezug fuer alleinstehende Elternteile bis zum zweiten Geburtstag des Kindes · Kindergeld für Schuelerinnen und Studentinnen waehrend der ersten zwei Lebensjahre ihrer Kinder * PENSION Viele Frauen leben nur einen Mann weit von der Armut entfernt. (Nila Be van) Die Frauenpension ist kleiner als die Maennerpension: Maenner zwischen 60 und 64 Jahren haben durchschnittlich ÖS 12.700,- Pension, Frauen im selben Alter 6.800,-. Der Abstand zwischen Maennern und Frauen ist beim Pensionseinkommen noch groesser als beim Aktiveinkommen. Arbeiterinnen verdienen um 34,9% weniger als Arbeiter. Als Pensionistinnen bekommen sie um 50% weniger als die Maenner. Die Pensionsunterschiede haben im wesentlichen zwei Ursachen: 1. Frauen verdienen weniger als Maenner. 2. Frauen investieren Lebens- und Arbeitszeit in Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege, ohne damit Versicherungsansprueche zu erwerben. Wir fordern: * Pensionsgerechtigkeit durch Einkommensgerechtigkeit * Kinderbetreuung und Pflege sollen sich grundsaetzlich genauso wie Erwerbsarbeit pensionssteigernd auswirken. Zur Zeit ist der Pensionsanspruch einer nichterwerbstaetigen Person an den erwerbstaetigen bzw. pensionsberechtigten Ehepartner gebunden. Das heißt, der Pensionsanspruch resultiert aus dem Unterhaltsanspruch an den Ehepartner. Daraus ergeben sich demuetigende Abhaengigkeiten. Wir fordern: · Jeder arbeitende Mensch hat Anspruch auf eine eigene Grundpension in der Hoehe des Existenzminimums. (Kinderbetreuung und Pflege gelten als Arbeit.) Dazu kommt eine Pension, die sich aus den Beitragszeiten errechnet. · Der erwerbstaetige Elternteil hat Pensionsbeitraege in zumutbarer Hoehe fuer den nicht erwerbstaetigen Elternteil zu entrichten. Wenn noetig ergaenzt die oeffentliche Hand diese Beitraege bis zum Schuleintritt des juengsten zu betreuenden Kindes. · Im Scheidungsfall werden die von den PartnerInnen erworbenen Pensionsansprueche zusammengelegt und geteilt. Die ueberwiegende Zustaendigkeit der Frauen für Kinder und Haushalt ist abzuschaffen. Wir fordern: · Keine Angleichung des Pensionsalters von Mann und Frau, ehe nicht die Benachteiligung der Frauen im Berufsleben abgeschafft ist und Familienpflichten selbstverstaendlich partnerschaftlich geteilt werden. Liebe Frauen, Reaktionen, Diskussionen, Beiträge, Spenden sind ausdruecklich erwuenscht! UFF! Spendenkonto: Tel: 0222 / 204 43 38 Postfach 121 PSK 92 055 056 Tel: 0222 / 895 25 23 1092 Wien e-mail: uff@t0.o r.at internet: http://www.t0.or.at/~uff