From:          "Ilse Zatloukal-Reiter" <ilse.zatloukal-reiter@univie.ac.at>
To:            protestbuero.publizistik@univie.ac.at
Date:          Tue, 29 Apr 1997 18:59:19 +0000
Subject:       Resolution Mittelbau 29.4.97
Reply-to:      ilse.zatloukal-reiter@univie.ac.at
Priority:      normal

Resolution des Mittelbaus der Universitaet Wien

Der Mittelbau der Universitaet Wien stellt in seiner Versammlung vom
29. 4. 1997 mit allem Nachdruck fest, dass das zur Begutachtung
ausgesandte Konvolut an Gesetzesentwuerfen in wesentlichen Punkten von
den im Februar 1997 akkordierten Verhandlungsergebnissen vollstaendig
abweicht. Eine solche einseitige Revision ist nicht nur
demokratiepolitisch inakzeptabel, sondern sie stellt auch ein weiteres
Indiz fuer die Missachtung dar, die man von politischer Seite den
Universitaetslehrern entgegenbringt.

Zur Qualitaet der vorliegenden Entwuerfe ist anzumerken, dass sie
unpraezise und ueberaus missverstaendlich formuliert sind. Ausserdem wurden
sie - ebenfalls entgegen der Vereinbarung - um einige Wochen zu spaet
zur Begutachtung ausgeschickt. Diese zeitliche Verzoegerung liegt
ausschliesslich im Verschulden der zustaendigen Ministerien, die ueber
Monate einen Abschluss der Verhandlungen hinausgezoegert haben.

Ohne auf alle Details der Entwuerfe und saemtliche
Verhandlungswidrigkeiten eingehen zu koennen, fordern die hier
versammelten HochschullehrerInnen daher insbesondere:

1. eine Rueckkehr zu dem von uns ausverhandelten >>Minimum Maximum
Modell<< fuer die Lehre. Dies bedeutet eine minimale Lehrverpflichtung
von zwei Stunden, auf die jede/r UniversitaetsassistentIn auch ein
Anrecht haben sollte. Darueber hinaus kann er/sie je nach Qualifikation
(Mag., Dr., Doz.) und sich aus dem Studienplan ergebenden Bedarf mit
ein, zwei bzw. vier weiteren Stunden beauftragt werden. Nur auf diese
Weise kann eine flexible und den unterschiedlichen Beduerfnissen
angepasste Organisation der Lehre stattfinden.

2. eine - dem Verhandlungsergebnis entsprechende - Klarstellung, dass
nicht-habilitierte HochschullehrerInnen ausschliesslich fuer die
selbstaendige Abhaltung von Lehrveranstaltungen und Pruefungen sowie fuer
die Mitwirkung im Sinne des § 180b) (1) heranzuziehen sind.

3. im Zusammenhang mit der Lehrverpflichtung auch die Verankerung
eines regelmaessigen Rechtsanspruches auf ein Forschungssemester. Wir
verwehren uns dezidiert gegen eine Reduktion des
HochschullehrerInnen-Berufsbildes auf den Aspekt der Lehre. Unsere
Aufgaben bestehen in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung, wobei auf
die Ausgewogenheit der Komponenten zu achten ist.

4. das Abgehen von einer impliziten Ausgrenzung der externen Lehrenden
durch eine staerkere Lehrbelastung der angestellten Hochschullehrer.
Der Beitrag der externen Lehrbeauftragten zur universitaeren Lehre ist
von zentralen Bedeutung und stellt insbesondere den politisch
vielzitierten Praxisbezug her.

5. keine rigide Junktimierung von Bedarf in der Lehre und dessen
finanzieller Bedeckbarkeit. Bedarf in der Lehre ergibt sich aus den
Studienplaenen und der Verpflichtung der Universitaet, ein qualitativ
hochstehendes und inhaltlich diversifiziertes Lehrangebot
bereitzustellen. Wir sind nicht bereit, Mittaeter am Ausverkauf der
Universitaet zu sein!

6. keine zeitliche Befristung der Abgeltungsregelung fuer den nicht
habilitierten Mittelbau. Dies schafft eine unzumutbare Rechts  und
Planungsunsicherheit fuer eine Gruppe der HochschullehrerInnen.


7. eine Gleichbehandlung von DozentInnen und ProfessorInnen
hinsichtlich der Beauftragung mit Lehre im Sinne des
Universitaetsorganisationsgesetzes 1993.

8. die Beibehaltung der bisherigen Regelungen fuer die Lehre der
DozentInnen aufgrund ihrer venia legendi. Eine Reduktion auf 2 Stunden
ist schaerfstens abzulehnen.

9. die notwendigen Ressourcen, um die in den Dienstpflichten
festgelegten Aufgaben auch erfuellen zu koennen. So ist beispielsweise
die Anwesenheitspflicht fuer nicht habilitierte AssistentInnen nicht
nur fuer Lehre und Selbstverwaltung, sondern auch fuer die Forschung
ueberhaupt nur dann akzeptabel, wenn die zur Verfuegung stehende
Infrastruktur ein sinnvolles Arbeiten wenn auch tatsaechlich ermoeglicht
(Schreibtisch, technische Ausstattung, Ruhe etc. ).

10. die Zuruecknahme der Durchloecherung des Versetzungsschutzes.

11. eine dem Aufgabenprofil der teilbeschaeftigten
VertragsassistentInnen angepasste Regelung der Lehrverpflichtung. Diese
ist im Ausmass von 2 Stunden anzusetzen und mit dem Sockelbetrag von
4000,   abzugelten. Darueber hinausgehende Lehre sollte bei Mag. und
Dr. nur mit deren Zustimmung moeglich sein (Obergrenzen wie bei
Min-Max-Modell).

12. die Valorisierung aller Abgeltungsbetraege.

13. die Mitwirkung der Personalvertretung bei der
Dienstpflichtenfestlegung und eine Appellationsmoeglichkeit an das
jeweilige Fakultaetskollegium.

14. eine UOG-93 adaequate Einbindung der Studienkommission bei der
Bedarfsfeststellung fuer die ,interne Lehre".

Die anwesenden Mittelbauangehoerigen stellen fest, dass die
HochschullehrerInnen des Mittelbaus wie kaum eine andere Berufsgruppe
bereits infolge der ,Sparpakete" einschneidende finanzielle Einbussen
erleiden mussten. Selbst das akkordierte Verhandlungsergebnis ist fuer
unsere Berufsgruppe mit weiteren erheblichen Reallohneinbussen - bei
gleichzeitiger Erweiterung der Dienstpflichten - verbunden. Wir sind
daher keineswegs bereit, vom erzielten Verhandlungsergebnis
abzuweichen und darueberhinausgehende Einschraenkungen struktureller und
finanzieller Natur hinzunehmen.

Wir fordern daher die strikte Einhaltung des Verhandlungskompromisses
unter Beachtung der einschlaegigen Bestimmungen des UOG 93 hinsichtlich
der Rechte und Pflichten der HochschullehrerInnen.

Als Folge des von der Dienstgeberseite begangenen Vertrauensbruches
muessen wir weiters darauf bestehen, dass der dem Ministerrat am 13. Mai
1997 zur Beschlussfassung vorzulegende neue Dienstrechtsentwurf unseren
VerhandlerInnen bis spaetestens 7. Mai 1997  uebermittelt wird, damit
die am 12. Mai stattfindende Dienststellenversammlung der Universitaet
Wien rechtzeitig zu diesem Stellung nehmen kann.

Fuer den Fall, dass der Forderung nach Rueckkehr zum Verhandlungsergebnis
seitens der Dienstgeberseite nicht entsprochen wird, fordert die
Mittelbauversammlung die Gewerkschaft OEffentlicher Dienst (GOED) mit
entschiedenem Nachdruck auf, ihren bisher ausgesetzten Streikbeschluss
sofort zu reaktivieren.

